Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung der Vermögensbildung
von Arbeitnehmern. Zu dieser Förderung haben sich die meisten
Arbeitgeber tarifvertraglich verpflichtet. Besonders erfreulich
ist dabei, daß heute die Mehrzahl aller Arbeitgeber schon
mindestens 360 EUR im Jahr pro Mitarbeiter aufbringen. Das
bedeutet, daß Sie Vermögen bilden können, ohne daß es Sie
viel kostet. Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in
einer Lebensversicherung
sichert Ihnen Vorteile, die andere Anlagen nicht bieten:
Die
Leistungen werden steuerfrei ausgezahlt, wenn der
Vertrag den steuerlichen Vorschriften entspricht. Bei
allen anderen Anlageformen unterliegen die Erträge der
Einkommensteuer.
Durch
die zusätzlich ausgezahlte hohe Überschußbeteiligung
erhöht sich die zur Auszahlung kommende Summe
erheblich.
Ab
der ersten Beitragszahlung bietet die Stuttgarter
Sofortschutz in voller Höhe der Versicherungssumme. Das
ist besonders wichtig für Arbeitnehmer mit Familie.
Die gesetzliche Rente ist
zu niedrig. Auch hier bietet die Stuttgarter 480 EUR-Police eine
Verbesserung der Versorgungssituation.