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Privathaftpflichtversicherung Oft genügt eine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert. Pech, wenn durch Ihr Verschulden anderen ein Schaden entstanden ist. Denn Sie haften dafür - in unbegrenzter Höhe. Und das kann teuer werden.
Haftung ohne Grenze! Sie haften mit Ihrem ganzen Einkommen und Vermögen - und wenn das nicht ausreicht - auch mit Ihrem Einkommen und Vermögen, das Sie künftig verdienen oder erben.
Der Geschädigte kann ggf. von Ihnen beanspruchen:
Die Privathaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sondern auch dessen Ehepartner und die Kinder, sofern diese minderjährig sind und oder sich in Ausbildung befinden. Der Schutz gilt auch für Partner, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben. Die Privathaftpflichtversicherung schützt auch dann, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Auch sind Sie und die mitversicherten Personen beim Sport und in der Freizeit, ausgenommen der Jagd, abgesichert.
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